In den vergangenen 20 Jahren hat sich in den westlichen Industriestaaten das Credo der Wissensgesellschaft manifestiert: Die Ressource Wissen ist demnach zu einem immer wichtigeren Faktor im Wertschöpfungsprozess und damit für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen geworden. Und: Wissen sei – im Gegensatz etwa zu Bodenschätzen – keine begrenzte Ressource, sondern im Gegenteil, Wissen vermehre sich durch Gebrauch.
Diesem Trend folgend scheint sich momentan zumindest im Bereich der wissenschaftlichen Forschung alles um den freien Zugang zu und den freien Austausch von Wissen zu drehen: Open Science und Open Access lauten die entsprechenden Schlagworte. Gerade bei Open Access, also dem freien Zugang zu Forschungsergebnissen, liegt ein Argument auch aus der volkswirtschaftlichen Perspektive auf der Hand: Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse sollen demnach auch öffentlich zugänglich und damit für alle nutzbar sein.
Auch für Unternehmen eröffnet Open Innovation neue Chancen: Betriebe profitieren davon, vorhandenes externes Wissen zu nutzen, Kunden, Lieferanten und Stakeholder in den Innovationsprozess einzubinden, oder Forschungstätigkeiten gemeinsam mit externen Partnern durchzuführen. Dennoch: Am Ende des Tages stellt sich für jedes Unternehmen die Frage, ob seine Investitionen auch entsprechende Renditen abwerfen. Und das können sie in vielen Fällen nur dann, wenn die wirtschaftliche Nutzung der Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert ist.
Forschung wirkt und hat eine unverzichtbare Hebelwirkung
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG führt seit vielen Jahren regelmäßig sogenannte Wirkungsanalysen über die Effekte der von ihr geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte durch. Untersucht wird unter anderem der Beitrag, den die Projekte zum Umsatz, zur Beschäftigung, zu Exporten, etc. geleistet haben und ob die Projekte zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben. Die Ergebnisse zeigen, dass die Projektförderung durch die FFG eine unverzichtbare Hebelwirkung für die österreichischen Unternehmen hat: So führt beispielsweise ein investierter Fördereuro mittelfristig zu rund zehn Euro an Zusatzumsätzen und Lizenzerlösen. Neun von zehn Projekten werden als technisch erfolgreich eingestuft, jedes zweite Projekt führt zu mindestens einem neuen konkreten Produkt. Rund vier Fünftel der Projekte wären ohne FFG-Förderung nicht oder nur in deutlich geringerem Ausmaß durchgeführt worden.
Gerade in den letzten Jahren wurden auch verstärkt die Effekte der geförderten Projekte auf Patente untersucht. Dabei zeigt sich, dass aus einem Viertel bis einem Drittel aller FFG-Projekte zumindest eine neue Entwicklung zum Patent angemeldet wurde.
Unterschiedliche Strategien bei schutzrechten angewandt
Interessant ist, dass die befragten Unternehmen sowohl eine unterschiedliche Praxis mit Schutzrechten als auch unterschiedliche Schutzrechtsstrategien zeigen. Bei der Frage, wie wichtig verschiedene Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums sind, sehen 80 Prozent der Befragten „Geheimhaltung“ als sehr wichtig oder wichtig an. An der zweiten Stelle ihrer Verwertungs- bzw. Schutzstrategien steht die beschleunigte Entwicklung (first to market): 74 Prozent halten sie für sehr wichtig oder wichtig. Erst an der dritten Stelle kommt das Europäische Patent (für 65 Prozent sehr wichtig oder wichtig), dahinter Markenschutz, Nationales Patent und Gemeinschaftspatent. Im Sinne des Open Source-Gedankens auf einen expliziten Schutz gänzlich verzichten wollen allerdings nur wenige (für zwölf Prozent wäre das eine wichtige oder sehr wichtige Strategie).